Alexander Nolle
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Gesundheit, Wohnen, Fondssparen & Co. – Ein Überblick, welche Änderungen sich im neuen Jahr direkt auf den Geldbeutel auswirken.
Der CO2-Preis pro Tonne steigt ab 2025 von 45 auf 55 Euro – ohne Mehrwertsteuer. Im Ergebnis dürften das Tanken und Heizen teurer werden.
Der Mindestlohn wird ab Januar von bislang 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Gleichzeitig steigt die Verdienstobergrenze für Minijobs auf 556 Euro, um die Änderungen zu berücksichtigen.
Mindestausbildungsvergütung: Wer 2025 eine duale Berufsausbildung beginnt, profitiert von einer höheren Mindestvergütung. Sie gilt für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen:
Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro erhöht.
Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Vorher lag die Grenze bei 200.000 Euro.
Ab 2025 wird die Vorabpauschale fällig. Betroffen sind beispielsweise Anlagen in Investmentfonds oder ETF. Durch die Vorabpauschale, einem fiktiven steuerlichen Ertrag, sollen Fondsanleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern, statt den gesamten Ertrag am Ende der Anlagedauer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) kann gegengerechnet werden.
Sowohl für die geförderte private Altersvorsorge als auch für die betriebliche Altersversorgung hat die Ampel-Koalition Reformentwürfe vorgestellt. Inwieweit diese nach dem Ampel-Aus noch in Kraft treten, ist fraglich. Daher gilt umso mehr, selbst mit der Vorsorge anzufangen und nicht auf den Gesetzgeber zu warten.
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